Diskussion um Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Im Jahr 2019 läuft der Solidarpakt II aus. Ab diesem Zeitpunkt wäre der Solidaritätszuschlag verfassungsrechtlich angreifbar. Da das daraus eingenommene Geld dem Staat dann aber in der Haushaltskasse fehlen würde, gibt es diverse Ansätze, was mit der Abgabe nach 2019 passieren soll.

Bundesfinanzminister Schäuble hatte gemeinsam mit Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) den Vorschlag gemacht, den Solidaritätszuschlag in die Einkommenssteuer zu integrieren. Diese müsste dazu soweit angehoben werden, dass unterm Strich Mehreinnahmen von 18 Milliarden Euro zusammen kommen. So hoch sind die prognostizierten Einnahmen durch den Solidaritätszuschlag für 2020. Das Modell hat jedoch in den Augen der CSU zwei entscheidende Nachteile. Zum einen fällt der Solidaritätszuschlag in vollem Umfang unter die Einnahmen des Bundes. Bei einer Erhöhung der Einkommenssteuer würden jedoch mehr als die Hälfte der Einnahmen an Länder und Kommunen gehen. Für finanzschwache Länder wäre dies sicherlich erfreulich zu nennen, in Bayern würde das jedoch noch höhere Zahlungen in den Länderfinanzausgleich nach sich ziehen. Der zweite Nachteil betrifft den von CDU und CSU versprochenen Verzicht auf Steuererhöhungen. Dieses Versprechen wird mittlerweile so ernst genommen, dass selbst beim gleichzeitigen Wegfall anderer Belastungen die eine scharfe Steuererhöhungsdebatte erwartet werden kann. Im Ergebnis wurde Schäubles Vorschlag von CDU und CSU abgelehnt.

Der komplette Wegfall der Einnahmen durch den Solidaritätszuschlag würde allerdings ein großes Loch in den Bundeshaushalt reißen. In den letzten Jahren lagen die Einnahmen deutlich über den Ausgaben für Investitionen in den ostdeutschen Bundesländern. Die Regierung möchte also ungern auf die sprudelnden Geldmittel verzichten. Verfassungsrechtler sind sich jedoch einig darin, dass ein Steuerzuschlag wie der Solidaritätszuschlag nicht für immer vom Staat erhoben werden darf. Fällt die Begründung, mit der dieser eingeführt wurde, weg, so muss auch der Zuschlag abgeschafft werden. Mit dem Auslaufen des Solidarpakt II wäre dieser Umstand gegeben.

Als Alternative präsentierte Schäuble nun die Idee, den Solidaritätszuschlag stufenweise abzusenken und so bis 2030 auslaufen zu lassen. CSU-Chef Seehofer und Kanzlerin Angela Merkel äußerten sich positiv gegenüber diesem Vorschlag. Noch muss die SPD dem Plan jedoch zustimmen. Mit einem geplanten Auslaufen des Solidaritätszuschlags wäre von einer Dauerabgabe keine Rede mehr und etwaigen Klagen beim Verfassungsgericht vorgebeugt. Die AfD hatte jedoch bereits ihre Bedenken geäußert und fordert eine ersatzlose Streichung des Solidaritätszuschlags 2019 wie es bei der Einführung der Abgabe geplant gewesen sei.


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