Finanzminister Schäuble hat einen verlockenden Vorschlag für die Länder gemacht. Sieben Milliarden Euro pro Jahr sollen diese im Zuge einer Reform des Länderfinanzausgleichs vom Bund erhalten. Der Vorschlag ruft aber nicht nur Begeisterung bei den Ministerpräsidenten hervor.
Das Bundesfinanzministerium hat ein Papier herausgegeben, das Vorschläge für eine Neuregelung des Länderfinanzausgleichs enthält. Die jetzige Regelung läuft 2019 aus, weshalb die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder bis Juni Eckpunkte für eine Neuregelung festlegen wollen. Finanzminister Schäuble hat in seinem Papier ein jährliches Budget von sieben Milliarden Euro angekündigt, das der Bund den Ländern zur Verfügung stellen will. Ein Teil dieser Summe soll aus der Umsatzsteuer entnommen werden. Im Gegenzug soll der Solidaritätszuschlag schrittweise sinken.
Das wiederum kritisieren die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Bundesländer. Ihnen entgehen dadurch Einnahmen von acht Milliarden Euro. Sie fürchten daher, dass ihre besondere Situation nicht genügend berücksichtigt worden sei und durch die Umverteilung Haushaltslücken entstehen könnten. Daher hat Bandenburgs Ministerpräsident Dietmar Wolke im Auftrag der ostdeutschen Regierungschefs einen Brief an Schäuble geschrieben, in dem diese Einspruch gegen die geplante Reform erheben.
Schäuble hingegen beteuert, dass alle Bundesländer von seinem Vorschlag profitieren würden. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums würde Bayern rund 94 Euro mehr pro Einwohner erhalten und Baden-Württemberg 71 Euro. Die finanzschwachen Bundesländer Saarland und Bremen würden pro Einwohner 226 Euro bzw. 483 Euro mehr erhalten. Hamburg könne mit einem Plus von 63 Euro pro Einwohner rechnen und Niedersachsen bekäme 42 Euro pro Einwohner und würde damit am schlechtesten abschneiden. Für die Geberländer solle es außerdem eine Erleichterung geben, damit diese weniger von ihren Steuereinnahmen abgeben müssen, als dies bisher der Fall ist.
Die Länder hatten bereits gefordert, dass der Bund 10 Milliarden Euro an die Länder zahlen solle, was im Koalitionsausschuss zurückgewiesen wurde. Auch die Reform des Solidaritätszuschlags ist noch nicht abschließend geregelt. Neben der Schrittweisen Absenkung steht auch noch die Möglichkeit einer Integration in die Einkommenssteuer zur Diskussion.
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