Seit dem 1. Januar 2015 haben die Krankenkassen bei der Höhe ihres Beitragssatzes einen gewissen Spielraum. Das sorgt für mehr Wettbewerb zwischen den Kassen und ermöglicht es den Versicherten, durch einen Wechsel Geld zu sparen.
Bisher war der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen einheitlich. Seit Beginn dieses Jahres hat sich das allerdings geändert. Auch jetzt gibt es noch einen einheitlichen Basissatz von 14,6 Prozent, der 0,9 Prozentpunkte unter dem bisherigen Satz von 15,5 Prozent liegt. Allerdings können die Krankenkassen darüber hinaus Zusatzbeiträge erheben. Diese Situation führt dazu, dass im Vergleich zum Vorjahr die gleiche Krankenkasse für die Versicherten günstiger sein kann, aber auch teurer.
Alle Krankenkassen müssen die Höhe ihrer Zusatzbeiträge an den Spitzenverband GKV melden, der diese stets aktuell auf der Webseite gkv-zusatzbeitraege.de veröffentlicht. Dieser Liste zufolge bleiben 65 Kassen unter 0,9 Prozentpunkten und bieten ihren Kunden die Krankenversicherung demnach günstiger an, als im Vorjahr. Bei weiteren 50 Krankenkassen bleibt der Beitrag für die Versicherten unterm Strich gleich. Lediglich 8 Versicherer erheben einen Zusatzbeitrag, der die 0,9 Prozentpunkte Differenz im Vergleich zu 2014 übersteigt. Deren Versicherte zahlen also nun mehr für die Krankenversicherung.
Ob es sich jedoch für die Versicherten lohnt, in eine Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag zu wechseln, ist eine sehr individuelle Entscheidung. Alle Kassen bieten zumindest das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsspektrum an. Der Art und der Umfang von zusätzlichen Leistungen variiert jedoch stark. Einige Krankenkassen haben sogar Leistungen gekürzt, um einen günstigeren Zusatzbeitrag anbieten zu können und so attraktiver zu erscheinen.
Wer auf Beratungsqualität, Leistungsvielfalt und Service Wert legt, der zahlt unter Umständen gerne ein paar Euro mehr für seine Krankenversicherung. Wer auf zusätzliche Leistungen verzichten kann, der kann unter Umständen mehrere hundert Euro pro Jahr durch den Wechsel zu einer günstigeren Krankenversicherung sparen.
Zu beachten ist für den Verbraucher auch die vorgegebene Kündigungsfrist von zwei Monaten. Wechseln kann zudem nur derjenige, der mindestens 18 Monate bei seinem jetzigen Versicherer Mitglied ist. Bei der Erhöhung des Zusatzbeitrags, den die Krankenversicherung zudem schriftlich mitteilen muss, tritt allerdings ein Sonderkündigungsrecht in Kraft. Wer also seine Krankenkasse wechseln möchte und bis Ende Januar kündigt, der kann ab April bei seiner neuen Krankenkasse die Versicherung in Anspruch nehmen.
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