Streit um Neuregelung der Erbschaftssteuer

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr die aktuelle Regelung der Erbschaftssteuer für Firmenerben als verfassungswidrig angemahnt. Die Regierung ist nun angehalten, eine Neuregelung zu erarbeiten. Bis dahin bleibt die alte Besteuerung jedoch in Kraft.

Seit 2009 wird der Großteil der Firmenerben bei der Betriebsnachfolge großzügig von der Erbschaftssteuer verschont. Die aktuelle Regelung sieht vor, dass beim Erhalt der Firma und der Arbeitsplätze wenig oder sogar teilweise keine Erbschaftssteuer anfällt. Außerdem kann ein großer Teil des privaten Erbes mit unter diese Regelung fallen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2014 als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot gewertet. Bis 30. Juni 2016 muss hierzu eine Neuregelung gefunden werden.

Ein Problem dabei ist, dass viele Politiker hinter dem Konzept der Verschonung von Firmenerben stehen. Sie sehen dies als wichtigen Faktor für die Stärke und Beständigkeit des deutschen Mittelstands. Insbesondere die SPD hält eine umfassende Reform und Umstrukturierung der Erbschaftssteuer für unnötig. Vorschläge der Karlsruher Richter beinhalten eine Bedürfnisprüfung, bei der ermittelt werden soll, ob der Erbe in der Lage sei, die fällige Erbschaftssteuer zu zahlen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Bedürfnisprüfung ab einer Freigrenze von 20 Millionen Euro zur Pflicht machen. Wer unter der Bagatellgrenze von einer Million Euro liegt, soll keinerlei Nachweise vorweisen müssen, die den Erhalt von Arbeitsplätzen belegen. Diese Pläne werden jedoch teilweise heftig kritisiert, weshalb für den 07. Mai weitere Beratungen mit den Finanzministern der Länder geplant sind.

Fraglich ist auch, ob bei einem Unternehmen das in seinem Gesamtwert die angegebene Freigrenze übersteigt, aber in geringeren gleichen Anteilen an verschiedene Gesellschafter vererbt wird, der Gesamtwert oder aber die Erbsumme der einzelnen Gesellschafter zur Prüfung herangezogen werden soll. Auch müssen noch entschieden werden, ob es eine Freigrenze geben solle, bei der beim Überschreiten die gesamte Summe steuerpflichtig würde. Als Alternative wäre auch ein Freibetrag vorstellbar, der auch bei Überschreitung nicht steuerpflichtig würde. Wer allerdings nach der Bedürfnisprüfung als zahlungsfähig eingestuft würde, der werde auch nicht verschont. Dabei sei es dann unerheblich, ob das Geld aus dem Privatvermögen oder dem Unternehmen stamme.

Fest steht jedoch, dass der Gesetzgeber eine Regelung finden muss, die der Prüfung des Bundesverfassungsgerichts Stand hält. Die Hürden zur Verschonung bei Firmenerben dürfen nicht so niedrig liegen, dass dies wieder als Ungleichbehandlung gewertet werden kann. Derzeit nutzen viele Unternehmerfamilien die noch geltende alte Regelung, um ihre Unternehmensnachfolge möglichst günstig zu regeln und nicht von einer neuen verschärften Erbschaftssteuer-Regelung betroffen zu sein.


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